40A Film

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Filmproduktionsfirma 40A-Film | Michael & Sabrina

Arnieri GbR

1. Geltungsbereich
1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle Angebote, Leistungen und Lieferungen der Filmproduktionsfirma 40A-Film | Michael & Sabrina Arnieri GbR (im Folgenden „40A-Film“) an ihre Auftraggeber (im Folgenden „AG“).
1.2 Durch die Beauftragung von 40A-Film gelten diese AGB als verbindlich anerkannt, es sei denn, es wurde ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart.
2. Angebot und Beauftragung
2.1 40A-Film erstellt auf Anfrage des AG ein unverbindliches Angebot für die gewünschten Leistungen im Bereich Filmproduktion.
2.2 Die Beauftragung erfolgt, indem der AG das Angebot von 40A-Film ausdrücklich annimmt. Die Annahme durch den AG erfolgt durch dessen Erklärung. Diese ist an keine Formerfordernis gebunden und kann daher sowohl mündlich, in Textform oder in schriftlich Form erfolgen. Zur Erleichterung des Rechtsverkehrs sowie zu Dokumentationszwecken ist es geboten, und wird dem AG empfohlen, seine Annahme in Textform, etwa durch eine E-Mail 40A-Film zu erklären. Ergänzungen und Modifikationen des Angebots durch den AG werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn 40A-Film sie in Textform oder schriftlich bestätigt.
2.3 40A-Film kann die Beauftragung schriftlich bestätigen, um den Vertragsabschluss zu
dokumentieren.
3. Vertragsgegenstand
3.1 40A-Film erbringt Dienstleistungen im Bereich Filmproduktion und bietet ihren Kunden Film- und Videoproduktionen sowie verwandte Leistungen an, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Dreharbeiten, Postproduktion, Schnitt, Sounddesign und visuelle Effekte.
3.2 Der genaue Umfang der Leistungen, Termine und Konditionen werden in dem jeweiligen Angebot festgelegt.
4. Urheberrechte und Nutzungsrechte
4.1 Die Urheberrechte an den erstellten Film- und Videoproduktionen sowie an allen anderen kreativen Werken, die im Rahmen der Zusammenarbeit entstehen, verbleiben bei 40A-Film.
4.2 40A-Film gewährt dem AG das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht, die erstellten Film- und Videoproduktionen zu den vereinbarten Zwecken zu nutzen, sofern dies nicht anders mit dem AG vereinbart wurde.
4.3 Jegliche Nutzung der Film- und Videoproduktionen über den vereinbarten Umfang hinaus bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von 40A-Film und kann zusätzliche Kosten nach sich ziehen.
5. Haftung und Gewährleistung
5.1 40A-Film haftet nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten.
5.2 40A-Film übernimmt keine Gewährleistung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität der Inhalte in der Film- und Videoproduktion, einschließlich aller darin enthaltenen Informationen, Aussagen oder Darstellungen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Der AG ist selbst verantwortlich für die Überprüfung auf Richtigkeit der Inhalte vor der Nutzung.
5.3 Der AG ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass alle zur Verfügung gestellten Materialien,
Informationen und Lizenzen zur Erstellung der Film- und Videoproduktionen rechtmäßig und frei von Rechten Dritter sind.
5.4 40A-Film darf die von ihr entwickelten Werke und Leistungen in angemessener Weise mit Namenszug und/oder Logo kennzeichnen und – auch nach Beendigung der Vertragslaufzeit – für Eigenwerbung im Rahmen von Präsentationen sowie auf der 40A-Film-Webseite unentgeltlich nutzen.
6. Honorare und Zahlungsbedingungen
6.1 Die Kosten für die vom AG gewählten Leistungen sind dem jeweiligen Angebot zu entnehmen.
6.2 Soweit keine abweichenden Zahlungsbedingungen vereinbart wurden, sind alle Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge zu begleichen.
6.3 Bei Zahlungsverzug behält sich 40A-Film das Recht vor, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent-punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 BGB zu berechnen.
7. Stornierung / Ausfallvergütung
7.1 Tritt der Auftraggeber, gleich aus welchem Grund, vom Vertrag zurück, kann 40A-Film ohne
Nachweis eines Schadens folgende Ausfallkosten fordern:
• innerhalb von 48 Stunden vor Produktionsbeginn: 50 % des Auftragswerts
• innerhalb von 24 Stunden vor Produktionsbeginn: 100 % des Auftragswerts
8. Vertragsdauer und Kündigung
8.1 Die Vertragsdauer ergibt sich aus den individuellen Vereinbarungen zwischen 40A-Film und dem Vertragspartner.
8.2 Jede Partei hat das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei ihre wesentlichen vertraglichen Pflichten erheblich verletzt und die andere Partei trotz schriftlicher Aufforderung keine angemessene Abhilfe schafft.
9. Vertraulichkeit
9.1 40A-Film und der Vertragspartner verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die im
Rahmen der Zusammenarbeit ausgetauscht werden, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde oder eine rechtliche Verpflichtung zur Offenlegung besteht.
10. Salvatorische Klausel
10.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen tritt eine wirksame und durchführbare Regelung ein, die dem
wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.
11. Gerichtsstand und anwendbares Recht
11.1 Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und den damit verbundenen Vereinbarungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
11.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das für den Sitz von 40A-Film zuständige Gericht, sofern der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.